Der Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige / Putativösterreicher

Wer einen Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft anstrebt, kann dies durch eine spezielle Anzeige erklären. Davon erfasst sind Österreicher, die im Verlauf der nationalsozialistischen Herrschaft vor dem 9. Mai 1945 das Land verlassen mussten und die dabei aufgrund rassischer oder politischer Gründe betroffen waren. In der Regel erwarben diese Person eine neue Staatsangehörigkeit und haben jene Österreichs verloren, was sich durch Anzeige rückgängig machen lässt.

Die Gründe für eine erzwungene Ausreise können unter anderem Verfolgungen durch verschiedene Organe der NSDAP oder durch Behörden des Dritten Reichs gewesen sein. Auch von den Betroffenen befürchtete Verfolgungen fallen darunter, vor allem dann, wenn sich die Personen für die demokratische Ordnung Österreichs engagierten.

Hier ist auch der Begriff des Putativösterreiches zugehörig. Dabei handelt es sich um Fremde, die vermeintliche Staatsbürger aufgrund von Abstammung gewesen sind. Die Feststellung der Vaterschaft ergab jedoch nachträglich, dass gar keine Abstammung vorlag und so erwirbt der oder die Betroffene die Staatsbürgerschaft mit dem Tag der Geburt durch Anzeige. Die österreichischen Behörden haben diese Personen fälschlicherweise als Staatsbürger behandelt, wobei die Betroffenen das eben nicht selbst zu verantworten haben. Wer für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren fälschlicherweise so behandelt wurde, zum Beispiel durch Ausstellung eines Reisepasses oder durch die Ausstellung eines Nachweises der Staatsbürgerschaft, der kann auf eine erleichterte Bewilligung hoffen. Dabei ist die Anzeige innerhalb von sechs Monaten ab der erlangten Kenntnis über die fälschliche Behandlung zu erbringen.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit Österreichs ist jedoch nicht zwingend mit dem Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband verbunden. In jedem Fall sollte mit dem betreffenden Behörden abgeklärt werden, ob ein Verlust der derzeitigen Staatsangehörigkeit zu erwarten ist.

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