Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund von Ermessen

Grundsätzlich gilt auch bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund einer Ermessensgrundlage, dass stets die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sein müssen. Hinzu kommt das Stellen eines entsprechenden Antrages. Das betrifft neben dem Ermessen auch die Verleihung durch einen Rechtsanspruch.

Die Behörde ist bei ihrer Entscheidung, die Staatsbürgerschaft aufgrund von Ermessen zu verleihen, immer gehalten, das Gesamtverhalten des Antragssteller beziehungsweise der Antragsstellerin zu überprüfen. Davon betroffen ist das Allgemeinwohl sowie die Interessen der Öffentlichkeit und auch das Ausmaß der eigentlichen Integration. Alle Fakten unterliegen dabei einer umfassenden Prüfung, die den allgemeinen Voraussetzungen zur Einbürgerung folgen. Sind diese erfüllt, dann liegt es an der zuständigen Behörde, die Verleihung aufgrund von Ermessen zu erteilen oder auch abzulehnen.

Die Kosten für die Verleihung und den Prozess der Überprüfung liegen bei 976,80 Euro Bundesgebühren. Hinzu werden noch zusätzliche Landesgebühren erhoben, diese sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet und sollten vor der Antragsstellung unbedingt eingeholt werden.

In der Regel wird bei Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen die Zusage auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auch erteilt, im Zweifel sollte man sich Vorfeld eventuell durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Ermessen bedeutet zwar fast immer die Orientierung an den Voraussetzungen, doch können diese von Fall zu Fall unterschiedlich gewichtet sein und es ist denkbar, dass es trotz vorliegender Erfüllung auch zu einer Ablehnung kommen kann. Davon abhängig ist auch die Dauer der Prüfung, die pauschal nicht zu beantworten ist, sondern ebenfalls vom jeweiligen Einzelfall abhängt und diesen dann entsprechend beeinflusst.

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