Zusicherung, Verleihung und mögliche Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Ist der Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft geprüft und sind die vorgelegten Urkunden wie Dokumente zulässig sowie der erforderliche Nachweis zur positiven Staatsbürgerschaftsprüfung erbracht, dann steht dem Erhalt eigentlich nichts mehr im Wege. In der Regel ergeht dann ein Bescheid der jeweils zuständigen Landesregierung, die dann eine Zusicherung zum baldigen Erhalt erteilt und die dann die Staatsangehörigkeit verleiht. Dieser Bescheid dient auch zur Vorlage für das eventuell nötige Ausscheiden des oder der Bewerber/in aus dem bisherigen Staatenverbund. Dafür stehen den Personen im Durchschnitt zwei Jahre zur Verfügung. Ist man dann aus dem jeweiligen Staatenverbund ausgeschieden, wird der Pass für Österreich vergeben. Dabei gilt es, das folgende Gelöbnis abzulegen:

„Ich gelobe, dass ich der Republik Österreich als getreuer Staatsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Republik abträglich sein könnte und bekenne mich zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft.“

Der schriftliche Bescheid der zuständigen Landesregierung enthält den Termin zur Verleihung und der eigentliche Erwerb erfolgt ab dem damit einhergehenden Zeitpunkt.

Eine Aberkennung ist grundsätzlich nicht anzustreben. Das hängt mit der Vermeidung des Status einer Staatenlosigkeit zusammen. Allerdings besteht für die österreichischen Behörden die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, wenn klar ist, dass diese durch offensichtlichen Betrug erlangt wurde. Auch führt die Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft unter Umständen zur Aberkennung und auch das Ableisten des Wehrdienstes in der Armee eines anderen Landes ist ein Grund für den möglichen Verlust. Oft sind das jedoch Einzelfallentscheidungen, die dann auch gesondert bearbeitet werden.

Verfasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird geheim gehalten. Erforderliche Felder sind markiert mit *