Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Allgemeine Informationen

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft anstrebt, muss zum einen die allgemeinen Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, zum anderen einen entsprechenden Antrag stellen. Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft dann aufgrund Ermessens oder aufgrund eines Rechtsanspruches verliehen werden. Dabei liegt das Ermessen im Zuständigkeit der betreffenden Behörde. Im Anschluss sind hier die Grundlagen, zuständigen Stellen, Unterlagen und weitere hilfreiche Informationen aufgeführt.

Allgemeine Voraussetzungen

Ein mindestens zehnjähriger Aufenthalt in Österreich, rechtmäßig und ununterbrochen, sowie eine dazugehörige fünfjährige Niederlassungsbewilligung sind für die Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund von Ermessen notwendig.

Dazu kommt eine ausgewiesene Unbescholtenheit, denn der Antragsteller darf keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren und auch keine schweren Verwaltungsübertretungen aufweisen.

Auch der Lebensunterhalt muss hinreichend gesichert sein. Dazu zählen Nachweise über feste und regelmäßige Einkünfte, Unterhaltsansprüche und Versicherungsleistungen, die durchschnittlich über 36 Monate in den letzten sechs Jahren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung dargelegt werden müssen.

Deutschkenntnisse sowie ein Verständnis der demokratischen Ordnung kommen hinzu. Dies wird über eine schriftliche Prüfung nachgewiesen und ist nur bei Zutreffen einer Ausnahmeregelung unnötig. Hier kommen beispielsweise Deutsch als Muttersprache, ein Schulbesuch mit positiver Einschätzung oder auch Minderjährigkeit in Frage. Weiterhin zählen zu diesem Punkt die Bejahung der Republik Österreich und der Antragsteller hat zu gewährleisten, dass keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist.

Ein Aufenthaltsverbot darf nicht vorliegen. Das gilt ebenfalls für eine mögliche Rückkehrentscheidung sowie für eine Rückführungsentscheidung eines EWR – Landes oder auch der Schweiz. Eine Ausweisung, die innerhalb der letzten 18 Monate beschieden wurde, führt ebenfalls zur Ablehnung des Antrages. Wer einer extremistischen oder terroristischen Vereinigung angehört, hat keine Chance auf die Staatsbürgerschaft.

Für den Erhalt ist immer auch ein Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vonnöten und die Interessen Österreichs dürfen durch eine Anerkennung des Antrags nicht beeinträchtigt werden.

Wichtige Unterlagen und weitere Hinweise

Der Antrag findet sich unter https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=FO&quelle=HELP&leistung=LA-HP-RL-AntragVerleihungStaatsbuergerschaft

Weitere benötigte Unterlagen werden dann bei der Erstellung der persönlichen Angaben festgelegt, wobei man sich bei Fragen an die jeweils zuständige Staatsbürgerschaftsabteilung wenden sollte.

Immer müssen fremdsprachige Urkunden im Original und zusammen mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorhanden sein. Die jeweiligen Verwaltungsvorschriften können jedoch festlegen, ob beglaubigte Übersetzungen auch aus anderen Staaten anerkannt werden. Außerdem ist für die Übersetzung in jedem Fall ein beeideter und von einem Gericht zertifizierter Dolmetscher heranzuziehen.

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